Tippgeberprovision – was ist das?
Um neue Verkaufsaufträge zu gewinnen, ersuchen viele Makler Hinweise von Privatpersonen. Diese werden im Erfolgsfall durch die sogenannte Tippgeberprovision entlohnt. Die Tippgeberprovision entspricht meist einem bis zwei Prozentsatz der Maklerprovision.
Beispiel:
Sie bemerken, dass Nachbarn oder Ihre Verwandtschaft Ihr Haus verkaufen wollen und wenden sich mit Ihrer Insider-Information an einen Makler. Der Makler kontaktiert Diskret Ihre Nachbarn oder Verwandtschaft, um das Haus für sie zu veräußern / zu verkaufen. Kommt es zum Auftrag und anschließendem zum Verkauf des Objektes, erhalten Sie als Tippgeber eine Provision.
Höhe der Tippgeberprovision beim immobilienverkauf
Die Höhe der Tippgeberprovision variiert je nach Maklerbüro. In den meisten Fällen wird für ihre Berechnung von der Maklercourtage ausgegangen. Von dem, was der Makler beim Verkauf verdient, erhalten Sie also zwischen 5 und 10 Prozent.
Beispiel:
Auf Basis Ihres Tipps verkauft ein Makler ein Haus / Wohnung für 200.000 Euro. Der Makler erhält dafür eine Courtage in Höhe von etwa 3,5 – 7 Prozent, sprich 14.000 Euro. Von dieser Courtage erhalten Sie wiederum 10 Prozent, womit Ihre Tippgeberprovision bei 1.400 Euro liegt.
Wie funktioniert das?
Schicken Sie uns Ihre Kontaktdaten und verraten Diskret uns Ihren Tipp. Wir kontaktieren den Immobilienbesitzer und kümmern uns um alles weitere, nach dem Abschluss erhalten Sie Ihren Provision ausgezahlt.
Werde ich erwähnt von wem der Tipp kommt?
Nein, wenn Sie es nicht wünschen.
Muss ich das Geld versteuern ?
Erreicht/en die Tippgeber-Provision/en mehr als 256,00 € im Jahr, sind Privatpersonen dazu verpflichtet, diese als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG zu versteuern.
Werden meine Daten nach dem Geschäft bei Ihnen gelöscht sein
Ja, wenn wir nichts schriftlichen mit Ihnen abmachen.
Kann ich weitere Tipps abgeben, wenn ich was weiß?
Ja, sehr gerne. Wir freuen uns über jegliche zusammen Arbeit.
Kann ich Ihnen eine Rechnung über die Provision stellen, wenn ich ein Gewerbe habe ?
Ja, das ist möglich.
Wer kann Tippgeber sein?
Tippgeber kann jeder sein und werden, wen er lust auf neben verdienst hat. Einfach Formular ausfühlen oder per E-mail die Kontaktdaten zu senden.
Welche Voraussetzungen muss man erfüllen?
Voraussetzungen:
• Das Objekt ist uns bisher unbekannt und nicht in unserem System hinterlegt.
• Das Objekt wird bisher noch nicht vermittelt oder öffentlich angeboten.
• Die Vermittlung kommt zum Kaufabschluss (erfolgreicher Notartermin).
• Sie als Tippgeber unterliegen nicht dem Standesrecht. Sie haben kein besonderes Vertrauensverhältnis zu dem Eigentümer (bspw. Mandantschaft etc.).
• Der Tipp erfolgt rechtmäßig und ist nicht auf unlautere Maßnahmen (bspw. Täuschung, unzulässige Kaltakquise) zurückzuführen.