Voraussetzungen:
• Das Objekt ist uns bisher unbekannt und nicht in unserem System hinterlegt.
• Das Objekt wird bisher noch nicht vermittelt oder öffentlich angeboten.
• Die Vermittlung kommt zum Kaufabschluss (erfolgreicher Notartermin).
• Sie als Tippgeber unterliegen nicht dem Standesrecht. Sie haben kein besonderes Vertrauensverhältnis zu dem Eigentümer (bspw. Mandantschaft etc.).
• Der Tipp erfolgt rechtmäßig und ist nicht auf unlautere Maßnahmen (bspw. Täuschung, unzulässige Kaltakquise) zurückzuführen.